Personengesellschaften
Zusammenschlüsse von Personen stärken in einer stetig wandelnden
Umgebung Unternehmen und erhöhen ihre Chancen, sich in Wirtschaftsmärkten
zu bewähren.
Wir unterstützen unsere Mandanten hierbei insbesondere:
- Konzeption
einer zukünftigen Unternehmensstruktur optimiert nach
organisatorischen, steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten
- Konzeption
einer Unternehmensreorganisation
- Beratung bei der Umwandlung
eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft
(z.B. GmbH, AG)
- Entwicklung von Strategien für die Unternehmensnachfolge
- Jahresabschlußerstellung
und Jahresabschlußprüfung
von Einzel- und Konzernabschlüssen
- Steuerplanung, laufende
Steuerberatung (Erstellung von Steuererklärungen, Verhandlungen
mit Finanzbehörden)
und Mitwirkung in Steuerverfahren (Rechtsbehelfsverfahren,
Vertretung vor
Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof)
- Beratung
bei Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Beratung
bei der Wahrnehmung einzelner Gesellschafterinteressen
(z.B. Vertretung in den Organen, Ermittlung von Abfindungsansprüchen
etc.)
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Mandantenkreis
Spezialgebiete
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